Flurstückszerlegung mit bzw. ohne örtliche Vermessung

Der Regelfall von Flurstückszerlegungen ist die örtliche Vermessung, bei der die neuen Grenzpunkte mit Grenzzeichen kenntlich gemacht werden. Dabei werden auch in der Örtlichkeit vorhandene Zwangspunkte für die Zerlegung, wie z.B. Gebäudefluchten, Zäune etc. berücksichtigt.

Eine weitere Möglichkeit der Flurstückszerlegung ist die sogenannte Sonderung, bei der, ohne örtliche Vermessung, die neue Grenze nur anhand von Maßen und geometrischen Bedingungen sozusagen am „grünen Tisch“ festgelegt wird. Eine Übertragung der neuen Grenze in die Örtlichkeit entfällt. Um eine Sonderung durchführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einerseits muss für das Flurstück  der sogenannte koordinatenbasierte Grenznachweis vorliegen und andererseits dürfen keine Zwangspunkte der Örtlichkeit, z.B. Gebäudefluchten, den neuen Grenzverlauf bestimmen.

Die Gebühren für Flurstückszerlegungen richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Hamburg und sind abhängig von der Anzahl der neuen Grenzpunkte. Ausgehend von einem Standardgrundstück mit 4 alten Grenzpunkten fallen folgende Vermessungskosten gemäß Gebührenordnung 2006 (aktualisiert 2024) an:

Flurstückszerlegung mit örtlicher Vermessung und Vermarkung der neuen Grenze
neue Grenzpunkte A B C D Gesamtkosten
2 280,00 € 2.213,00 € 473,67 € 472,00 € 3.438,67 €
3 280,00 € 2.758,00 € 577,22 € 587,00 € 4.202,22 €
4 280,00 € 3.303,00 € 680,77 € 702,00 € 4.965,77 €
5 280,00 € 3.848,00 € 784,32 € 817,00 € 5.729,32 €
Flurstückszerlegung ohne örtliche Vermessung und ohne Vermarkung der neuen Grenze
neue Grenzpunkte A B C D Gesamtkosten
2 280,00 €    758,00 € 197,22 € 472,00 € 1.707,22 €
3 280,00 €    912,00 € 226,48 € 587,00 € 2.005,48 €
4 280,00 € 1.066,00 € 255,74 € 702,00 € 2.303,74 €
5 280,00 € 1.220,00 € 285,00 € 817,00 € 2.602,00 €
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