Ideelle Teilung eines Grundstücks nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Im Gegensatz zur Realteilung, bei der die Grenze im Kataster nachgewiesen wird, gibt bei einer Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz einzig der Lageplan zur Teilungserklärung darstellend Auskunft über die Lage der Sondernutzungsrechte und gemeinschaftlichen Flächen. Diesem Lageplan kommt in der Praxis große Bedeutung zu.

Häufig entsprechen die Maßangaben jedoch nicht den im Kataster nachgewiesenen Grenzlängen, sondern sind aus einer Flurkarte des Maßstabes 1:1000 abgegriffen, mit den entsprechend zu erwartenden Genauigkeiten, die dazu führen, dass auch die Maßangaben bei Übertragung in die Örtlichkeit meistens proportional anzugleichen sind.

Da in der Regel aus bauordnungsrechtlichen Gründen gewisse Maße anzuhalten sind, können die Flächen nicht realisiert werden. Die Käufer bezahlen jedoch meist einen Grundstückspreis, der sich auf die Flächenangaben bezieht und sehen sich in Ihren Rechten beschnitten.

Die beste Lösung ist natürlich, die Sondernutzungsflächen vermessen zu lassen. Dies scheitert aber meist an den Kosten. Wir schlagen in der Regel eine etwas vereinfachte Form vor.

Wenn der Lageplan zur Teilungserklärung (Teilungsplan) die Katasterunterlagen berücksichtigt, hiermit ist der tatsächliche Grenznachweis gemeint, dann können die Sondernutzungsrechte  eindeutig definiert werden, sodass letztendlich ein qualifizierter Teilungsplan entsteht, der bei unveränderten Rahmenbedingungen auch nach Jahren noch in die Örtlichkeit übertragen werden kann.  Ob dies dann sofort beim Kauf oder später erfolgen soll, können die Eigentümer dann frei entscheiden.

Der Vorteil, den wir bei dieser Vorgehensweise sehen, liegt darin, dass die kostenintensiven örtlichen Vermessungsarbeiten nicht anfallen; durch den qualifizierten Teilungsplan aber eine hohe Rechtssicherheit gegeben ist.

Sollten örtliche Vermessungen gewünscht werden, so hängen die Kosten von der Anzahl der in die Örtlichkeit zu übertragenden Punkte ab. Hier bitten wir darum, dann jeweils im Einzelfall ein Kostenangebot einzuholen. Falls Sie Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

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