Grundstücksvermessung

Die Katastervermessung dient zur Sicherung des Eigentums an Grundstücken und zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte wird zum Beispiel durch neue Grenzen oder neu eingemessene Gebäude fortgeführt. In der Katastervermessung werden durch uns rechtmäßige Grenzen ermittelt oder nachgewiesen und die Bebauung der Grundstücke festgestellt.

Wir verstehen uns hier als modernes Dienstleistungsunternehmen, arbeiten projektbezogen und entlasten so nachhaltig öffentliche Haushalte. Selbstverständlich stehen wir unseren Auftraggebern bei allen Fragen zur Grundstücksvermessung und zum Grundstücksverkehr beratend zur Seite.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Amtliche / Hoheitliche Grundstücksteilung

  • Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
  • Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
  • Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren

Amtliche / Hoheitliche Grenzherstellung (Herstellung von alten Grenzen)

  • Ermittlung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung
  • Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen

Gebäudeeinmessung

  • Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung von neuen Objekten zum Nachweis im Liegeschaftskataster

Grundstücksteilungen nach Wohnungseigentumsgesetz

  • Erstellung von qualifizierten Lageplänen als Anlage zur Teilungserklärung sowohl in Bestandsanlagen als auch bei Neubauvorhaben
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